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   KG, 08.02.1984 - 24 U 5302/83   

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https://dejure.org/1984,14160
KG, 08.02.1984 - 24 U 5302/83 (https://dejure.org/1984,14160)
KG, Entscheidung vom 08.02.1984 - 24 U 5302/83 (https://dejure.org/1984,14160)
KG, Entscheidung vom 08. Februar 1984 - 24 U 5302/83 (https://dejure.org/1984,14160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Berufungsverfahren; Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 584
  • VersR 1984, 971
  • WuM 1984, 308
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.1970 - VI ZR 174/68

    Rechtsfolgen teilweiser Unzuständigkeit des Gerichts bei mehreren Klagegründen

    Auszug aus KG, 08.02.1984 - 24 U 5302/83
    Zwar geht die nöchstrichterliche Rechtsprechung übereinstimmend dahin, daß dann, wenn bei mehrfacher rechtlich und tatsächlich selbständiger Begründung eines und desselben Klageanspruches der Rechtsweg zu dem zunächst angerufenen Gericht hinsichtlich eines der Klagegründe zulässig, im übrigen aber nicht gegeben ist, für die Verweisung der Sache an ein Gericht eines anderen Rechtsweges kein Raum ist; ebenso verhält es sich, wenn das angerufene Gericht nicht für alle Klagegründe sachlich oder örtlich zuständig ist (vgl. BGH NJW 1971, 564).

    Soweit er daraus ein besonderes Auftragsverhältnis herleitet oder seinen Anspruch aus den Versicherungsverhältnis ableitet, wertritt der Kläger lediglich Rechtsauffassungen, die keine gesonderte Entscheidung des angerufenen Gerichts im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung (BGH NJW 1971, 564) rechtfertigt.

  • KG, 29.03.1974 - 1 W 811/72

    Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses einer Eigentümerversammlung ;

    Auszug aus KG, 08.02.1984 - 24 U 5302/83
    Es erscheint grundsätzlich nicht ausgeschlossen, daß außerhalb des mit der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft bestehenden Verwalterverhältnisses der einzelne Wohnungseigentümer den Verwalter gesondert mit Aufgaben betraut, etwa Hypotheken zu bedienen, die nur auf seinem Wohnungseigentum beruhen (vgl. KG MDR 1975, 230).

    Einzelangelegenheiten der Wohnungseigentümer können durch Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung zu Angelegenheiten der Gemeinschaft gemacht werden (vgl. KG MDR 1975, 230), jedenfalls wenn dies zweckmäßig ist.

  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus KG, 08.02.1984 - 24 U 5302/83
    Im vorliegenden Verfahren ist aber einmal darauf hinzuweisen, daß die Verfahrenszuständigkeit nach § 43 WEG weit auszulegen ist (vgl. BGB-RGRK-Augustin a.a.O., WEG § 43 Rdnr. 13) und insbesondere auch konkurrierende Ansprüche umfaßt (vgl. BGHZ 59, 58 = NJW 1972, 1318; BGHZ 78, 57 = NJW 1980, 2466).
  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 109/76

    Rechtsweg

    Auszug aus KG, 08.02.1984 - 24 U 5302/83
    So ist beispielsweiese in der höchst richterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß die letztlich auf ein Rechtsgeschäft zurückgehende Haftung des Vermögensübernehmers nach § 419 BGB für Ansprüche gegen den Veräußerer auf Rückerstattung zu unrecht empfangener Versorgungsleistungen nicht im ordentlichen Rechtsweg, sondern im Rechtsweg vor den Sozialgerichten geltend zu machen ist, weil die Art des weitergeleiteten Anspruches über die Natur des zwischen Gläubiger und Übernehmer bestehenden Rechtsverhältnisses entscheide (BGHZ 72, 56).
  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Auszug aus KG, 08.02.1984 - 24 U 5302/83
    Im vorliegenden Verfahren ist aber einmal darauf hinzuweisen, daß die Verfahrenszuständigkeit nach § 43 WEG weit auszulegen ist (vgl. BGB-RGRK-Augustin a.a.O., WEG § 43 Rdnr. 13) und insbesondere auch konkurrierende Ansprüche umfaßt (vgl. BGHZ 59, 58 = NJW 1972, 1318; BGHZ 78, 57 = NJW 1980, 2466).
  • BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82

    Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der

    Auszug aus KG, 08.02.1984 - 24 U 5302/83
    Damit sind die gemäß § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO im einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung hinreichend bestimmt bezeichnet (vgl. BGH NJW 1984, 177).
  • BGH, 08.07.1953 - II ZR 127/52

    DM-Eröffnungsbilanz. Anfechtungsklage

    Auszug aus KG, 08.02.1984 - 24 U 5302/83
    (BGHZ 10, 155, 163).
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    (3) Mit einer Zuständigkeit der Prozeßgerichte für Ansprüche von oder gegen ausgeschiedene Wohnungseigentümer ist es ferner nicht zu vereinbaren, daß die Verfahrenszuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte nach § 43 Abs. 1 WEG - zu Recht - nicht in Zweifel gezogen wird, wenn ein Dritter einen ihm vor Rechtshängigkeit abgetretenen gemeinschaftsbezogenen Anspruch geltend macht (vgl. BayObLG, WE 1990, 57; KG, WuM 1984, 308, 309; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 43 Rdn. 18; Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 WEG Rdn. 16; Niedenführ/Schulze, aaO, § 43 Rdn. 5).

    Läßt der Übergang eines Anspruchs auf einen Gläubiger außerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft dessen Rechtsnatur unverändert (vgl. BGHZ 72, 56, 58) und verbleibt es deshalb bei der einmal gegeben Verfahrenszuständigkeit (KG, WuM 1984, 308, 309), so kann diese allein durch das Ausscheiden eines Wohnungseigentümers ohne Wechsel in der Person des Berechtigten noch viel weniger berührt werden.

  • OLG München, 25.07.2005 - 34 Wx 55/05

    Zuständigkeit des Streitgerichts bei Wohngeldansprüchen der

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